Schirmherrschaft

Leitfaden für die Übernahme der Schirmherrschaft der DGSM für Veranstaltungen

  1. Eine Finanzierung der Veranstaltung durch die Industrie bzw. eine Industrieunterstützung ist kein Hinderungsgrund für die Übernahme einer Schirmherrschaft, es sollte jedoch sichergestellt sein, dass die inhaltliche Gestaltung davon unabhängig und schlafmedizinisch qualifiziert ist, die Veranstaltung also keine Industrie- oder Werbeveranstaltung darstellt.
     
  2. Der wissenschaftliche oder organisatorische Leiter von schlafmedizinischen Fortbildungsveranstaltungen sollte ausreichend schlafmedizinisch qualifiziert sein.
     
  3. Die Leitung der Veranstaltung und die Zusammensetzung der Referenten etc. sollte bei wissenschaftlichen Veranstaltungen oder Fortbildungsveranstaltungen nach Einschätzung der Vorstandsmitglieder aus ausreichend schlafmedizinisch qualifizierten Personen bestehen. Wenn niemand aus dem Vorstand diese Personen kennt, sollte Kontakt mit den regionalen Schlafgesellschaften aufgenommen werden, um eine Einschätzung bezüglich der Reputation der Verantwortlichen der Veranstaltung zu bekommen. Im Zweifel sollte eine Schirmherrschaft nicht übernommen werden.
     
  4. Sollten Zweifel an der fachlichen Qualifikation der Verantwortlichen bestehen oder die Inhalte der Veranstaltung nicht ausreichend seriös erscheinen, sollte im Zweifel keine Schirmherrschaft übernommen werden.
     
  5. Die Inhalte der Veranstaltung müssen den satzungsgemäßen Zwecken der DGSM entsprechen.
     
  6. Die Übernahme einer Schirmherrschaft für eine Veranstaltungsreihe ist nur solange gültig, wie keine relevanten Veränderungen in Bezug auf den Inhalt und die Referenten vorgenommen wurden. Bei relevanten Änderungen in Bezug auf die Inhalte und Referenten muss spätestens zu Beginn eines neuen Kalenderjahres die Übernahme neu angefragt und bestätigt werden.

18/01/2022