Zertifizierung und Strukturqualität eines von einem Schlafmediziner/Somnologen geleiteten Schlaflabors

Präambel

Zur Verwirklichung der Ziele der DGSM ist es notwendig, dass einheitliche Standards in Diagnostik und Therapie einzuhalten sind.
Im Bereich der Schlafmedizin gibt es seit 1989 erste Qualitätsmanagementmaßnahmen durch die Einführung eines Zertifizierungsverfahrens für Schlaflabore durch die Arbeitsgemeinschaft klinischer Schlafzentren (AKS), den Vorläufer der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM). Die Zertifizierung von Schlaflaboren durch die DGSM ist Bestandteil der Bemühungen um Sicherung und Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung in der Schlafmedizin und dient der Einhaltung nationaler und internationaler wissenschaftlicher und klinischer Mindeststandards als auch der Vergleichbarkeit. Die Zertifizierung beinhaltet definierte Anforderungen an die Strukturqualität und Teile der Prozessqualität im Schlaflabor und stellt ein einrichtungs- und sektorenübergreifendes Qualitätsmanagementsystem dar. In 2000 konnte der erste Leitfaden zur Zertifizierung von Schlaflaboren durch die DGSM veröffentlicht werden, der in aktualisierter Version vorliegt:
Leitfaden und Kriterien für die Zertifizierung von Schlaflaboren der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) (Somnologie, 21:200-209, 2017 - Download (PDF))

Sind die erforderlichen Kriterien erfüllt, erfolgt eine Aufnahme in die durch die DGSM geführte "Liste der DGSM-anerkannten Schlafmedizinischen Zentren in Deutschland" ("Zertifizierung"). Nach zwei Jahren muss die Anerkennung erneuert werden (Reevaluation s. unten und s. auch Qualitätssicherung / Prozessqualität).
Für Schlaflabore, die nicht alle Kriterien erfüllen, besteht nun die Möglichkeit eine Zertifizierung mit klar definierten Auflagen zu erhalten Diese Auflagen müssen dann in einem definierten Zeitrahmen (max. 2 Jahre) erfüllt werden.

Strukturanforderungen

Als Leiter eines Schlaflabors kann nach DGSM-Kriterien nur fungieren, wer sowohl DGSM-Mitglied ist als auch den Qualifikationsnachweis Somnologie und/oder die Zusatzbezeichnung "Schlafmedizin" einer Landesärztekammer nachweist. Jeder Leiter kann im Regelfall nur ein Schlaflabor eigenverantwortlich leiten. Die Prüfung und die Anerkennung als DGSM-Schlaflabor sind an die verantwortliche Person und das Labor, welches er leitet, gebunden. Der Leiter muss das diagnostische Spektrum der Schlafstörungen beherrschen und kann Arzt, Psychologe oder Physiologe sein. Sofern der Verantwortliche nicht Arzt ist, muss ein Arzt für die medizinischen Belange benannt werden. Die fachliche Ausrichtung des verantwortlichen Schlaflaborarztes bestimmt die Fachausrichtung des Schlaflabors. Im Regelfall kann ein schlafmedizinisch ausgebildeter Arzt maximal 10 Betten gleichzeitig betreuen, als Prüfgröße gilt ein 60minütiger Zeitaufwand pro durchgeführter Polysomnographie.
Dem Schlaflabor sollen Funktionsstellen zugeordnet sein, die eine Kontinuität in der Arbeit gewährleisten. Eine Fortbildung der Mitarbeiter des Labors zur internen Qualifikation und Qualitätssicherung soll regelmäßig durchgeführt und nachgewiesen werden. Es ist anzustreben, dass das technische und pflegerische Personal den Qualifikationsnachweis "Somnologie für medizinische, technische und pflegerische Mitarbeiter" erwirbt.
Jegliche Änderungen in der personellen, apparativen und räumlichen Laborstruktur müssen der DGSM innerhalb von zwei Wochen über das Somnonetz-Portal mitgeteilt werden. Der Laborleiter erhält dazu einen personalisierten Zugang.

Das Personal muss sehr gute Kenntnisse über die Diagnostik von Schlafstörungen entsprechend der jeweils aktuellen Fassung sowohl der Internationalen Klassifikation für Schlafstörungen (ICSD) als auch der nationalen und internationalen Ableitungs- und Auswertemanuale aufweisen. Es muss die diagnostischen und therapeutischen Verfahren, die polysomnographischen Messmethoden, Verfahren der Untersuchungen am Tage als auch die Auswertung des Schlafes, der Atmung und der Motorik beherrschen. Das medizinisch-technische Dienstpersonal muss mit den Methoden der Polysomnographie, mit Tagesuntersuchungen und mit ambulanten Messmethoden vertraut sein. Es erstellt eine Vorauswertung als Grundlage für den ärztlichen Befund, hierfür sind durchschnittlich 45 bis 60?min pro Polysomnographie anzusetzen. Für die gesamte Dauer der Untersuchung im Schlaflabor muss ein qualifiziertes, im Schlaflabor angelerntes Personal permanent anwesend sein. Dieses Personal soll fest angestellt sein. Es sind maximal vier Ableitplätze durch einen Betreuer zu überwachen. Der ärztliche Dienst muss zu den Zeiten des Patientenbetriebs im Schlaflabor bei Notfällen zeitnah zur Verfügung stehen.

Die apparative und personelle Ausstattung muss das Schlaflabor in die Lage versetzen, eine allgemeine Differentialdiagnostik von Schlafstörungen entsprechend der ICSD und dem AASM-Manual in der jeweils aktuellen Fassung durchzuführen. Das einzelne Labor muss nicht alle Schlafstörungen behandeln können, sollte jedoch das volle differentialdiagnostische Spektrum nach ICSD erfüllen können, um adäquate therapeutische Maßnahmen einleiten zu können. Das Schlaflabor muss räumlich, apparativ und personell in der Lage sein, am Tage polygraphische Ableitungen und testpsychologische Untersuchungen (z. B. MSLT) durchführen zu können und dieses belegen. Die Einstellung des PAP-Druckes muss während des Nachtschlafs erfolgen. Adaptationsübungen am Tag sind erwünscht, damit sich der Patient an die Maske gewöhnen kann. Die Modalitäten der Beatmungstherapie sind einem Artikel mit Empfehlungen zu entnehmen:
(Somnologie 20(Suppl s2):S97-S180 (2017) - Download (PDF)).
Bezüglich der apparativen Details wird auf die "Empfehlungen zur Durchführung und Auswertung polygraphischer Ableitungen im diagnostischen Schlaflabor" verwiesen:
(Z. EEG/EMG 24:65-70, 1993 - Download (PDF)).

Zertifizierungsverfahren

Vor dem Termin der Begutachtung wird ein ausgefülltes Exemplar des Fragebogens zur Begutachtung des Schlaflabors an jeden Teilnehmer verschickt. Der genaue Visitationstermin wird individuell abgesprochen.
Bei der Begutachtung wird zuerst dieser Fragebogen in allen Einzelheiten besprochen. Anschließend findet eine Begehung der Räumlichkeiten des Labors statt. Bei dieser Gelegenheit soll das Anlegen der Elektroden an einem Probanden vorgeführt werden. Anschließend werden einige Registrierungen der letzten Nächte angesehen und die Aufzeichnungen und Auswertungen besprochen. Zuletzt werden zwei bis drei Patientenakten eingesehen, um die auch Dokumentation der Schlafambulanz und der Polysomnographie-Befunde zu besprechen.

Vertrag zur Schlaflaborbegutachtung

Die DGSM leitet das Zertifizierungsverfahren ausschließlich auf Antrag des Schlaflaborleiters ein, welches durch den Vertrag zur Schlaflaborbegutachtung zustande kommt.
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Fragebogen zur Begutachtung des Schlaflabors

Als Grundlage für die Überprüfung der strukturellen Qualität dient der Fragebogen zur Begutachtung des Schlaflabors.
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Fragebogen zur Reevaluation des Schlaflabors (altes Procedere - wird überarbeitet)

Die Teilnahme an der 2-jährlichen Reevaluation zur Überprüfung der Strukturqualität ist für alle DGSM-zertifizierten Schlaflaborleiter für Ihre jeweilige schlafmedizinische Abteilung verpflichtend und ist gekoppelt an eine Überprüfung der Prozessqualität. Die Schlaflaborleiter müssen mittels Online-Zugang zum Somnonetz-Portal die Verantwortlichkeiten und Strukturen ihres Schlaflabors selbstverantwortlich und fortlaufend aktualisieren.
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