1. Reisestipendium

Mit dieser Förderung sollen Hospitationen junger WissenschaftlerInnen gefördert werden, welche dem Erlernen neuer Methoden und der Erweiterung des professionellen Netzwerkes des/der StipendiatenIn dienen. Die maximale Fördersumme beträgt 1.500 Euro. Aus dem Antrag sollte hervorgehen, in welcher Weise die erlernten Methoden nach Rückkehr in Projekten des/der StipendiatenIn Verwendung finden. Laufende Vergabe. 

2. Förderung von Kongressreisen

Im Rahmen dieses Programms können NachwuchswissenschaftlerInnen die Erstattung von Reise- und Übernachtungskosten sowie Kongressgebühren beantragen (max. 500 Euro). Im Rahmen des geförderten Kongresses sollten die Ergebnisse eigener wissenschaftlicher Arbeit durch den/die NachwuchswissenschaftlerIn präsentiert werden. Dabei muss das DGSM Logo auf das Poster. Das Projekt muss zusätzlich auf dem Kongress der DGSM vorgestellt und ein Beitrag für die Zeitschrift des DGSM "Somnologie" muss beigetragen werden. 

Bewerbungsanforderungen

Formulare