Präambel

Die Dr-Werner-und-Raphael-Müller-Stiftung e.S. lobt im Jahre 2025 den „Wissenschaftlichen Nachwuchspreises der Dr. Werner und Raphael Müller-Stiftung e.S.“aus. Dieser Preis anerkennt besondere Leistungen auf Gebieten, welche durch die Satzung der Stiftung als förderungswürdig genannt  sind.

Kreis der berücksichtigungsfähigen Leistungen

Der Förderpreis soll wissenschaftliche Arbeiten prämieren. Teilnahmeberechtigt sind junge, nicht habilitierte Wissenschaftler und Absolventen der Universitäten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Einreichungen werden von einer Jury der DGSM  einer  fachlichen Begutachtung unterzogen. Die Stiftung kann der DGSM eigene Vorschläge unterbreiten.

Die Jury ist zur Annahme und Behandlung eines Vorschlages nicht verpflichtet, wenn die Qualität und Form keine Besonderheit zeigen.

Der Satzung entsprechend förderungswürdig sind:

  • Forschung  im Bereich aller  Formen der Narkolepsie  und des postprandialen Hyperinsulismus
  • Wissenschaftlich fundierte Hilfsangebote von ärztlicher, psychologischer und pflegerischer Seite an Patienten mit Narkolepsie und/oder postprandialem Hyperinsulismus

Regeln für Antragsteller

Anträge können von Einzelnen, einer Gruppe, einer Vereinigung, einer juristischen Person für sich selbst oder für Dritte gestellt werden.

Der Antrag kann sich auf in der Vergangenheit erbrachte Leistungen beziehen, wenn zu erwarten ist, dass eine Vorbild- und Nachahmfunktion damit verbunden sein wird.

Die Jury

Die wissenschaftliche Bewertung obliegt der DGSM (Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin). Die DGSM schlägt der Stiftung den Preisträger/die Preisträgerin vor. Die endgültige Benennung des Preisträgers/der Preisträgerin obliegt der Dr. Werner und Raphael Müller-Stiftung. Die Verleihung des Wissenschaftspreises 2025 erfolgt auf der 33. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin e. V. | 2025 in Hannover.

Ideelle und monetäre Aspekte der Auszeichnung

Die Stiftung möchte mit ihrem Preis in erster Linie Leistungen prämieren, die das Potential haben, das Leben der Narkolepsie-Patienten zu normalisieren. Die Höhe der Geldzuwendungen setzen Vorstand und Beirat der Stiftung alljährlich fest. Für das Jahr 2025 wird die Auszeichnung mit 2.500 Euro dotiert.

Die Einreichfrist für das Jahr 2025 ist der 31. Juli 2025.


Die DGSM weist darauf hin, dass die steuerrechtlichen Verpflichtungen bezüglich von Zuwendungen sowie die Verpflichtungen für eventuelle Sozialabgaben ausschließlich bei den Zuwendungsempfängern liegen.

 

Preisträger des Narkolepsie-Forschungspreis 2024

Frederike Tepel
Die Auswirkungen von regelmäßiger körperlicher Bewegung und ketogener Ernährung auf Narkolepsie 

Die Universität Witten/Herdecke hat eine Studie durchgeführt, in der sich zeigte, dass sich die extreme Tagschläfrigkeit bei Narkolepsie auch ohne Medikamente verbessern lässt. Und zwar mithilfe einer bestimmten Ernährung und Sport.

 https://www.waz.de/lokales/witten/article407569041/studie-der-uni-witten-das-hilft-gegen-extreme-muedigkeit.html

(Foto von links nach rechts: A.Heidbreder, W.Müller, stellvertretend für die Preisträgerin: U.Kallweit)