Die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin hat zur Förderung von Forschungsprojekten insbesondere von NachwuchswissenschaftlerInnen diese Förderung eingerichtet. Diese umfasst drei spezifische Förderinstrumente, welche durch WissenschaftlerInnen in einer frühen Phase ihrer wissenschaftlichen Karriere oder deren MentorenInnen beantragt werden können. Im Folgenden sind die drei Instrumente im Einzelnen aufgeführt.
Diese umfasst Mittel in einer Gesamthöhe von bis zu 10.000 Euro je gefördertes Projekt. Diese können durch NachwuchswissenschaftlerInnen oder deren ArbeitsgruppenleiterIn beantragt werden. Aus dem Antrag muss eindeutig die Funktion des/der NachwuchswissenschaftlerIn im Rahmen des Projektes hervorgehen. Zusätzlich muss das Projekt aufder DGSM Tagung vorgestellt werden. In der DGSM Zeitschrift "Somnologie" muss als Projekt als Beitrag eingereicht werden. Die Ausschütung erfolgt zweimal jährlich.