Die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin hat zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ein finanzielles Förderprogramm aufgelegt. Dieses umfasst drei spezifische Förderinstrumente, welche durch Wissenschaftler/innen in einer frühen Phase ihrer wissenschaftlichen Karriere oder deren Mentoren/inne n beantragt werden können. Im Folgenden sind die drei Instrumente im Einzelnen aufgeführt.
1. Projektförderung
Diese umfasst Mittel in einer Gesamthöhe von bis zu 10.000 Euro je gefördertes Projekt. Diese können durch Nachwuchswissenschaftler/innen oder deren Arbeitsgruppenleiter/in beantragt werden. Aus dem Antrag muss eindeutig die Funktion des/der Nachwuchswissenschaftlers/in im Rahmen des Projektes hervorgehen.
2. Reisestipendium
Mit dieser Förderung sollen Hospitationen junger Wissenschaftler/innen gefördert werden, welche dem Erlernen neuer Methoden und der Erweiterung des professionellen Netzwerkes des/der Stipendiaten/in dienen. Die maximale Fördersumme beträgt 1.500 Euro. Aus dem Antrag sollte hervorgehen, in welcher Weise die erlernten Methoden nach Rückkehr in Projekten des/der Stipendiaten/in Verwendung finden.
3. Förderung von Kongressreisen
Im Rahmen dieses Programms können Nachwuchswissenschaftler/innen die Erstattung von Reise- und Übernachtungskosten sowie Kongressgebühren beantragen (max. 500 Euro). Im Rahmen des geförderten Kongresses sollten die Ergebnisse eigener wissenschaftlicher Arbeit durch den/die Nachwuchswissenschaftler/in präsentiert werden. (Nachweis über Beitragsannahme erforderlich)