Gestiftet von Bioprojet.

Dieser Preis wird von der DGSM für innovative und spannende Arbeiten im Bereich der pädiatrischen Schlafmedizin, welche eine besondere Bedeutung für das Fachgebiet haben, eine Nützlichkeit für die Praxis beinhalten oder Präventions-und Interventionsansätze aufzeigen, vergeben.

Der/die BewerberIn sollte als NachwuchswissenschaftlerIn gelten, d.h. bisher maximal drei Jahre wissenschaftlich tätig gewesen sein. Die eingereichte Arbeit kann in diesem Jahr bereits veröffentlicht oder zur Veröffentlichung eingereicht sein. Sie soll nicht anderenorts ausgezeichnet sein. Es dürfen Bachelor-, Master-, Diplom- und Promotionsarbeiten eingereicht werden, jedoch keine Habilitationsschriften.

Bewerbungen um den Kinderschlafpreis sind bis zum 31.07.des aktuellen Kalenderjahres einzureichen bei:

Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM)
Geschäftsstelle
c/o Conventus Congressmanagement & Marketing GmbH
Carl-Pulfrich-Str. 1
07745 Jena
Email: geschaeftsstelle@dgsm.de

Die Arbeit (einschl. einseitigem Lebenslauf) ist als PDF-Datei einzureichen. Die Jury besteht aus dem Wissenschaftlichen Komitee unter Einbeziehung von Mitgliedern der AG-Pädiatrie. Der/die BewerberIn erklärt sich mit der Einreichung bereit, im Fall einer Preisverleihung im folgenden Jahr eine Originalarbeit zur Veröffentlichung in der Zeitschrift Somnologie einzureichen. Dabei kann es sich um eine Kurzfassung der prämierten Arbeit (bei einer Dissertation oder Diplomarbeit), einen bisher unveröffentlichten Teilaspekt der Arbeit oder um eine andere Studie aus dem Arbeitsgebiet des Preisträgers handeln.

Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin. Der/Die PreisträgerIn erhält auf der Jahrestagung der DGSM die Gelegenheit, die Arbeit im Symposium "Forum Junge Wissenschaftler" vorzutragen.


Die DGSM weist darauf hin, dass die steuerrechtlichen Verpflichtungen bezüglich von Zuwendungen sowie die Verpflichtungen für eventuelle Sozialabgaben ausschließlich bei den Zuwendungsempfängern liegen.