Gestiftet von Löwenstein Medical Technology (Hamburg)

Der Medizintechnikhersteller Löwenstein Medical Technolgy (Hamburg) stiftet einen Preis zur Förderung der Forschung im Bereich der Schlafforschung und Schlafmedizin. Der Preis wird von der DGSM jährlich für wegweisende Arbeiten im Bereich der Grundlagenforschung oder der diagnostischen und therapeutischen Verfahren der Schlafmedizin vergeben. Er versteht sich als eine Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Schlafforschung und Schlafmedizin.

Die Dotierung des Preises beträgt 6.500 Euro. Der Preis kann auch auf mehrere Arbeiten aufgeteilt werden.

Der/Die BewerberIn erklärt sich mit der Einreichung bereit, im Fall einer Preisverleihung im folgenden Jahr eine Originalarbeit zur Veröffentlichung in der Zeitschrift Somnologie einzureichen. Dabei kann es sich um eine Kurzfassung der prämierten Arbeit (bei einer Dissertation oder Diplomarbeit), einen bisher unveröffentlichten Teilaspekt der Arbeit oder um eine andere Studie aus dem Arbeitsgebiet des Preisträgers handeln.

Bewerbungen um den Nachwuchsförderpreis Schlafforschung sind bis zum 31.07. des aktuellen Kalenderjahres einzureichen bei:

Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM)
Geschäftsstelle
c/o Conventus Congressmanagement & Marketing GmbH
Carl-Pulfrich-Str. 1
07745 Jena
Email geschaeftsstelle@dgsm.de

Die Jury besteht aus den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Komitees.
Die Arbeit (einschließlich einseitigem Lebenslauf) ist als eine zusammenhängende pdf-Datei einzureichen.

Der/Die BewerberIn sollte nicht älter als 35 Jahre sein, die eingereichte Arbeit kann in diesem Jahr bereits veröffentlicht oder zur Veröffentlichung eingereicht sein. Sie soll nicht anderenorts ausgezeichnet sein. Es dürfen Bachelor-, Master-, Diplom- und Promotionsarbeiten eingereicht werden, jedoch keine Habilitationsschriften.

Die Preisverleihung wird bei der Eröffnung der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin erfolgen. Der/Die Preisträger/in erhält auf der Jahrestagung der DGSM die Gelegenheit, die Arbeit im Symposium "Forum Junge Wissenschaftler" vorzutragen.


Die DGSM weist darauf hin, dass die steuerrechtlichen Verpflichtungen bezüglich von Zuwendungen sowie die Verpflichtungen für eventuelle Sozialabgaben ausschließlich bei den Zuwendungsempfängern liegen.