Promotions-Nachwuchsförderpreis "Becker-Carus" für psychophysiologische Schlaf/Wach-Forschung

Der von Professor Dr. Christian Becker-Carus gestiftete Preis dient zur Nachwuchsförderung im Bereich der psychophysiologischen Schlafforschung und Schlafmedizin.

Der Preis wird von der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) jährlich für hervorragende Promotionsarbeiten auf dem Gebiet der psychophysiologischen Schlaf/Wach-Forschung und ihrer Anwendung in den Gebieten wie Vigilanz, Insomnie und Stressforschung vergeben.

Die Dotierung des Preises beträgt 1.700 Euro.

Der/Die BewerberIn erklärt sich mit der Einreichung bereit, im Fall einer Preisverleihung im folgenden Jahr eine Originalarbeit zur Veröffentlichung in der Zeitschrift Somnologie einzureichen. Dabei kann es sich um eine Kurzfassung oder auch einen bisher unveröffentlichten Teilaspekt der prämierten Arbeit handeln.

Bewerbungen um den Promotions-Nachwuchspreis sind bis zum 31.07. des aktuellen Kalenderjahres einzureichen bei:

Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM)
Geschäftsstelle
c/o Conventus Congressmanagement & Marketing GmbH
Carl-Pulfrich-Str. 1
07745 Jena
Email: geschaeftsstelle@dgsm.de

Die Arbeit (einschließlich einseitigem Lebenslauf) ist als pdf-Datei einzureichen. Die Jury besteht aus zwei DGSM-Vorstandsmitgliedern, den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Komitees und je einem Sprecher der Arbeitsgruppen Alertness & Vigilanz und Insomnie.

Der/Die BewerberIn sollte nicht älter als 35 Jahre sein. Der Zeitpunkt des Promotionsabschlusses sollte nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. Die eingereichte Arbeit sollte bereits in einem Peer-Review-Journal zur Veröffentlichung angenommen sein. Sie soll nicht anderenorts ausgezeichnet sein.

Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin. Der/Die PreisträgerIn erhält auf der Jahrestagung der DGSM die Gelegenheit, die Arbeit im Symposium "Forum Junge Wissenschaftler" vorzutragen.


Die DGSM weist darauf hin, dass die steuerrechtlichen Verpflichtungen bezüglich von Zuwendungen sowie die Verpflichtungen für eventuelle Sozialabgaben ausschließlich bei den Zuwendungsempfängern liegen!